Aktuelles |
17. Bundes-Leistungssingen des Fränkischen Sängerbundes e.V.Am 25. November 2012 veranstaltet der Fränkische Sängerbund wieder ein Bundes-Leistungssingen an dem sich alle Chorgattungen (gemischter Chor, Männer-, Frauen, Kinder- und Jugendchor) beteiligen können. Die Richtlinien, Ausführungsbestimmungen und Anmeldung zum Leistungssingen gibt hier als PDF-Datei zum Herunterladen:
Wir freuen uns über rege Teilnahme. |
Fortbildungen im Sängerkreis Bamberg 2012Der Sängerkreis Bamberg hat für 2012 wieder viele Fortbildungen im Programm: Singen im Kindergarten, Singen in der Grundschule, Chorseminar für Männerstimmen, Chorseminar für Frauenstimmen ... u.v.m.
Kontakt: |
58. CHORLEITERLEHRGANG in der Musikakademie HammelburgIn der Osterwoche, vom Montag 09. bis Samstag 14. April 2012, führt der Fränkische Sängerbund den 58. CHORLEITERLEHRGANG Der Lehrgang wird in die Kurse A = schwer bis sehr schwer, B = mittelschwer bis schwer, C = leicht bis mittelschwer geteilt. Dringende Bitte an die Teilnehmer: Studieren Sie den Lehrplan! Treffen Sie selbst eine objektive Kurswahl nach den dort vorausgesetzten Kenntnissen und Ihrem eigenen Leistungsstand! Sie helfen Zeit sparen und erleichtern Ihren Dozenten die Kurseinteilung. Die Teilnehmer(innen) aller Kurse bringen bitte einen Chorsatz (gem. Chor) zur Einstudierung in Chorstärke (ca. 30 Stück) mit. DOZENTEN: Matthias Beckert, Christel Berg, Dr. phil. Gerald Fink, Karl-Heinz Malzer, Astrid Schön (Stimmbildung), Tim Wisura (Änderungen vorbehalten) Der Fränkische Sängerbund übernimmt die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung. Der Teilnehmer trägt die Fahrtkosten und entrichtet 180 € Kursgebühr. ausführliche Informationen: |
Künstlersozialversicherung – was bedeutet sie für Chöre?In der nächsten Ausgabe der Zeitschrift „Neue Chorzeit“ erscheint ein Artikel des Justiziars RA Christian Heieck, der im Auftrag des Deutschen und des Schwäbischen Chorverbandes die Unsicherheiten vieler Chorvereinigungen im Hinblick auf die Bewertung der Zahlungspflicht gegenüber der Künstlersozialversicherung aufgenommen hat und zu einer Klärung der Rechtsauslegung im Interesse aller Laienmusikvereine und –verbände beiträgt. |
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